Drittstaatsangehörige bzw. Nicht-EU-Bürger benötigen für die Einreise in die Schweiz ein Visum.

Touristenvisa werden aufgrund von Einladungen oder Verpflichtungserklärungen ausgestellt. Die Verpflichtungserklärung muss bei der Schweizer Vertretung (Botschaft) im Heimatland des Besuchers ausgefüllt und bestätigt werden. Einzelne Schweizer Vertretungen verlangen eine schriftliche Einladung vom Garanten. Dieses wird dann zusammen mit der Passkopie des Besuchers zum Garant (Einladender) geschickt. Dieser füllt das Formular "Ergänzung zur Verpflichtungserklärung" aus und schickt diese drei Unterlagen zusammen mit der Kopie der Reiseversicherung direkt an das Amt für Migration Luzern.

Kontaktangaben Amt für Migration:
Amt für Migration
Fruttstrasse 15
6002 Luzern
Tel.: 041 228 77 80
E-Mail

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