Hinterlegung eines Testaments/Ehe-/Erbvertrags
Eine letzwillige Verfügung kann grundsätzlich an jedem beliebigen Ort aufbewahrt werden. Weil dieses Dokument aber einerseits sicher aufbewahrt werden soll und andererseits auch nach dem Tod gefunden werden soll, macht es Sinn, dieses bei der Wohnsitzgemeinde zu hinterlegen. Bei der Gemeindeverwaltung Vitznau kann ein Testament, Ehe- und/oder Erbvertrag gegen eine einmalige Gebühr von CHF 95.00 hinterlegt werden. Sie erhalten eine Bestätigung, dass sich Ihre letzwillige Verfügung im Depot der Wohnsitzgemeinde befindet.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | +41 41 399 02 20 | gemeindeverwaltung@vitznau.lu.ch |