Himmelslaternen und Luftballone
Die Gemeinde Vitznau bzw. der Kanton Luzern hat kein allgemeines Verbot über das Steigenlassen von Himmelslaternen.
Grundsätzlich braucht es zum Steigenlassen von Himmelsaternen wie auch mit Helium gefüllten von Lufballonen keine Bewilligung des BAZL, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind.
- Start erfolgt innerhalb der Schweiz mit Grenzabstand von mind. 5 km Luftlinie zu anderen Ländern
- Zustimmung der Gemeinde und des Grundeigentümers vorhanden, auf deren Boden die Starts erfolgen sollen (allfällige kantonale oder kommunale Vorschriften und/oder feuerpolizeiliche Auflagen beachten)
- Starts der Ballone erfolgen nicht alle gleichzeitig (keine Countdown-Starts)
- Ballone werden nicht zusammengebunden und es werden keine Metall- oder Holzteile angehängt
- Volumen eines Ballones kleiner als 30 m³ Inhalt
- Nutzlast kleiner als 2 kg
- Startort befindet sich in einem Abstand von mehr als 5 km Luftlinie zu Pisten eines zivilen oder militärischen Flugplatzes
- Anzahl der Ballone unter 300 Stück
Sollte einer der oben erwähnten Punkte nicht erfüllt sein, soll das BAZL mittels E-Mail an info@bazl.admin.ch angefragt werden. Das Mail sollte folgende Angaben enthalten:
- Start-Ort (Ort, Platzbezeichnung, Koordinaten etc)
- Startzeit
- Anzahl Ballone
- Kontakt für Rückfragen (Tel. oder E-Mail)
Ihre Anfrage muss mindestens 10 Arbeitstage vor dem Anlass erfolgen.