Feuerwerk
Der Gemeinderat Vitznau hat an seiner Sitzung vom 28. Mai 2019 neue Weisungen für das Abbrennen von Feuerwerken bzw. das Steigenlassen von Himmelslaternen beschlossen. Wir verweisen zwingend auf den Inhalt dieser Weisungen.
Die Feuerwerke vom 1. August sowie 31. Dezember sind nicht bewilligungspflichtig.
Feuerwerke, welche vor 22.00 Uhr gezündet werden und bis dann auch fertig abgebrannt sind, unterliegen nicht der Bewilligungspflicht. Diese sind lediglich meldepflichtig (per E-Mail) sowie müssen sie aufgrund der Lärmimmissionen in der Wochenzeitung (Inserat per E-Mail) publiziert werden.
Gesuchsteller | Feuerwerkzauber.ch GmbH |
Datum und Zeit | Samstag, 30. September, ca. 21.50 - 22.00 Uhr |
Ort | Vierwaldstättersee, ca. 200 m vor dem PFG Real Estate AG |
Gesuchsteller | Feuerwerkzauber.ch GmbH |
Datum und Zeit | Samstag, 20 Juli 2024, ca. 22.30 - 22.40 Uhr |
Ort | Vierwaldstättersee, vor dem PFG Real Estate AG |
Zugehörige Objekte
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Weisungen Feuerwerke.pdf (PDF, 379.56 kB) | Download | 0 | Weisungen Feuerwerke.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | +41 41 399 02 20 | gemeindeverwaltung@vitznau.lu.ch |