Finanzen
Die Finanzabteilung ist für sämtliche Angelegenheiten der Gemeindefinanzen zuständig. Sie überwacht die Liquidität, erledigt den Zahlungsverkehr und das Inkasso. Sie führt die Rechnung der Einwohnergemeinde und erstellt den Jahresabschluss. Zudem führt sie die Nebenbücher Debitoren (Gebührenrechnungen), Kreditoren und Lohn.
Des Weiteren beinhaltet dieser Aufgabenbereich die Erstellung des Budgets und des Finanz- und Aufgabenplans, das Cash-Management und das Controlling. Zur Finanzabteilung der Gemeinde gehört ebenfalls die Implementierung und Sicherstellung eines angemessenen Risikomanagementsystems und des internen Kontrollsystems.
Interessante Links
- Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden
- Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden
- Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen
- Gesetz über den Finanzausgleich
- Verordnung über den Finanzausgleich
- Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinden
- Gesetz über das Halten von Hunden
- Verordnung über das Halten von Hunden
- Hundesteuer (AMICUS)
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
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