Hinweis:

MELDEPFLICHT bei Veranstaltungen mit Schall zum Schutz des Publikums

Elektronisch verstärkte Musik kann sehr laut sein - zu laut für das sensible Innenohr des Menschen. Die Schäden durch lange und hohe Schallbelastungen sind oft nicht mehr heilbar. Die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdung durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) legt deshalb Grenzwerte und Rahmenbedingungen fest, um gesundheitliche Schäden bei Veranstaltungen zu verhindern. Auch im Kanton Luzern gilt - Veranstaltungen mit einem mittleren Schallpegel über 93 dB(A) müssen bei der zuständigen Behörde (Dienststelle Umwelt und Energie (uwe)) gemeldet werden! Hier geht’s zum Meldeformular.

Aktionen