Kantonsgericht
Das Kantonsgericht ist die oberste gerichtliche Behörde des Kantons Luzern. Das Kantonsgericht leitet die Gerichtsverwaltung. Es übt die Aufsicht über die kantonalen Gerichte und über die ihm unterstellten Justizbehörden aus.
Die 24 Kantonsrichterinnen und Kantonsrichter werden vom Kantonsrat gewählt. Auf Vorschlag des Kantonsgerichts wählt der Kantonsrat einen Präsidenten oder eine Präsidentin und einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin.
Die Vereinigung aller Kantonsrichterinnen und Kantonsrichter bildet das Gesamtgericht. Das Gesamtgericht nimmt die Konstituierung des Kantonsgerichts vor. Zudem erlässt das Gesamtgericht jene Verordnungen, welche in die Zuständigkeit des Kantonsgerichts fallen.
Kontakt
Kantonsgericht Luzern 1. und 2. Abteilung Hirschengraben 16 Postfach 3569 6002 Luzern Tel. +41 41 228 62 00 |
Kantonsgericht Luzern |
Kantonsgericht Luzern |