Die Bezirksgerichte beurteilen erstinstanzlich:

  • Zivilstreitigkeiten (ohne arbeitsvertragsrechtliche Streitigkeiten und solche, für die das Gesetz das Kantonsgericht als einzige Instanz vorsieht)
  • Straffälle, die nicht von der Staatsanwältin oder dem Staatsanwalt erledigt werden und nicht in die Zuständigkeit des Kriminalgerichts oder des Kantonsgerichts fallen

Die Bezirksgerichte sind zudem die Vollstreckungsgerichte in Zivilsachen und die unteren Aufsichtsbehörden im Schuldbetreibungs- und Konkurswesen.

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Bezirksgericht Kriens
Villastrasse 1
6010 Kriens
Tel. +41 41 228 35 40
Bezirksgericht Kriens