Familienzulagen (FAK / FLG)
Gemäss dem Bundesgesetz über die Familienzulagen sowie dem kantonalen Familienzulagengesetz haben neben Arbeitnehmenden auch Nichterwerbstätige in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Anspruch auf Kinder- und Ausbildungszulagen. Seit 2013 kommen gesamtschweizerisch auch Selbständigerwerbende in den Genuss von Familienzulagen. Unter folgender Seite finden Sie weitere Informationen zu den Familienzulagen: Familienzulagen (FAK / FLG)
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
AHV-Zweigstelle | +41 41 399 02 20 | gemeindeverwaltung@vitznau.lu.ch |