Erwerbsersatzordnung
Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigungen haben in der Schweiz oder im Ausland wohnende Personen, die
- in der schweizerischen Armee, im militärischen Frauendienst und im Rotkreuzdienst Dienst leisten
- Zivildienst leisten
- im Zivilschutz Dienst leisten
- an eidgenössischen oder kantonalen Leiterkursen von Jugend und Sport teilnehmen
- an Jungschützenleiterkursen teilnehmen
Unter folgender Seite finden Sie weitere Informationen zur Erwerbsersatzordnung: Erwerbsersatzordnung (EO)
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | +41 41 399 02 20 | gemeindeverwaltung@vitznau.lu.ch |