Personen ohne Rentenanspruch, weil sie keine oder zu wenig lang AHV- und IV-Beiträge bezahlt haben, können unter gewissen Voraussetzungen auch einen EL-Anspruch haben.

Es bestehen zwei Kategorien von Ergänzungsleistungen:

  • jährliche Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden und
  • Vergütung von Krankheitskosten und Behinderungskosten.

Unter folgender Seite finden Sie weitere Informationen zu den Ergänzungsleistungen: Ergänzungsleistungen (EL) 

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