Ergänzungsleistungen (EL)
Personen ohne Rentenanspruch, weil sie keine oder zu wenig lang AHV- und IV-Beiträge bezahlt haben, können unter gewissen Voraussetzungen auch einen EL-Anspruch haben.
Es bestehen zwei Kategorien von Ergänzungsleistungen:
- jährliche Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden und
- Vergütung von Krankheitskosten und Behinderungskosten.
Unter folgender Seite finden Sie weitere Informationen zu den Ergänzungsleistungen: Ergänzungsleistungen (EL)
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | +41 41 399 02 20 | gemeindeverwaltung@vitznau.lu.ch |