Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen - Erleichterte Einbürgerung
Das Verfahren für die erleichterte Einbürgerung läuft über das Staatssekretariat für Migration (SEM). Die Abteilung Gemeinden Luzern ist die Drehscheibe für das Einverlangen verschiedener Unterlagen im Auftrag des Bundes.
Bestimmungen für die erleichterte Einbürgerungen von Schweizer Ehepartnern ist wie folgt:
Personen, die sich erleichtert einbürgern lassen möchten, müssen ingesamt fünf Jahre in der Schweiz wohnhaft und mindestens drei Jahre mit einem/einer Schweizer/in verheiratet sein.
Das Vorgehen ist wie folgt:
- Für die erleichterte Einbürgerung in der Schweiz muss ein Gesuch an das Staatssekretariat für Migration (SEM) gestellt werden. Das entsprechende Formular ist in unserem Online-Schalter bestellbar. Das vollständig ausgefüllte Formular inkl. Beilagen ist dem SEM per Post zuzustellen.
- Das SEM prüft das Gesuch und schickt es in der Folge an die Abteilung Gemeinden weiter.
- Die Abteilung Gemeinden holt die Akten des Amtes für Migration und einen Erhebungsbericht bei der Luzerner Polizei ein. Die Polizei führt ein Einbürgerungsgespräch mit den Gesuchstellenden durch. Dabei werden insbesondere auch Aspekte der Integration und Kenntnisse der Schweiz geprüft (vgl. Fragebogen).
- Nach der Überprüfung werden die gesamten Unterlagen an das SEM retourniert.
- Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist erhält die Abteilung Gemeinden den rechtskräftigen Entscheid. Diesen leitet es zur endgültigen Registrierung im Zivilstandsregister an das Zivilstandsamt der neuen Schweizer Heimatgemeinde weiter.
Zugehörige Objekte
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