Urnenbüro
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter Abstimmungsergebnisse (Kanton) und Wahlergebnisse (Kanton).
Urnenbüromitglieder
- Imbach Herbert, Präsident
- Auf der Maur Stephan, Mitglied
- Bucher Dina, Mitglied
- Camenzind Manuela, Mitglied
- Camenzind Silvia, Mitglied
- Hasani Laura, Mitglied
- Kurth Dario, Mitglied
- Küttel Verena, Mitglied
- Musshafen Romana, Mitglied
- Theiler Petra, Mitglied
- Waldis Martin, Mitglied
- Widmer Pirmin, Mitglied
- Zimmermann Nicola, Mitglied
Urne Öffnungszeiten
Das Urnenbüro bei der Gemeindekanzlei Vitznau, Dorfplatz 6 ist jeweils am Abstimmungssonntag von 10.00 - 10.30 Uhr geöffnet. Der Briefkasten wird ebenfalls letztmals am Abstimmungstag um 10.30 Uhr geleert.
Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich per Mail an Gemeindekanzlei oder per Telefon 041 399 02 20.
Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift der Gemeinde erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert unfrankiert per Post schicken, in den Briefkasten vor der Gemeindeverwaltung werfen oder es während den Öffnungszeiten auf der Gemeinde abgeben. Bitte beachten Sie die rechtzeitige Zustellung.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
- die Stimm-/Wahlzettel nicht im amtlichen Stimmkuvert enthalten sind
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
- das amtliche Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist