Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Luzern-Land

Gesetz
Auf den 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) in Kraft getreten und ersetzt somit das alte Vormundschaftsrecht, aus dem Jahr 1912. Das neue Recht wird den heutigen Verhältnissen angepasst. Es stellt die Selbstbestimmung des Einzelnen und die Solidarität der Familie ins Zentrum, indem es den Vorsorgeauftrag, die Patientenverfügung und die gesetzliche Vertretung bei Urteilsunfähigkeit regelt. Zudem sollen urteilsunfähige Personen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen besser geschützt werden. Massgeschneiderte Massnahmen stellen sicher, dass nur so viel staatliche Unterstützung und Betreuung erfolgt, wie nötig ist. Das bisher starre Massnahmesystem mit Beistandschaften, Beiratschaften und Vormundschaften wird durch flexible, auf das Individuum angepasste Beistandschaften ersetzt.

Behörde
Seit 1. Januar 2013 ist für die Belange im Kindes- und Erwachsenenschutz die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zuständig. Einzig Pflegekinderbewilligungen sowie die Bewilligung zur Führung von Kinderkrippen und Kinderhorten werden weiterhin von der Gemeinde erteilt. Die KESB ist eine interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde und löst die bisher für das Vormundschaftswesen zuständige politische Behörde (Gemeinderat) ab. Die Fachbehörde wird zudem von einem Fachdienst mit Kanzlei, Revisorat, Sozialabklärung und Rechtsdienst unterstützt.

Kontakt

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Luzern-Land
Oberfeld 15B
6037 Root
Tel. +41 41 455 45 45
info@kesblula.ch

Website

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08.30 - 11.30 Uhr & 14.00 - 16.00 Uhr

Zugehörige Objekte

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